MDL Anchor Lamina GmbH
Michel Lemouche
Tuchschererstraße 8
09116 Chemnitz

Telefon: +49 371 842450
Telefax: +49 371 243506-50
http://anchorlamina.de

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Verkaufs- und Lieferbedingungen - AGB

Diese Bedingungen gelten gegenüber unseren Kunden, die Kaufleute im Sinne des HGB sind für Handelsgeschäfte, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebote/Auftragserteilung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Daher sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in unseren Verkaufsunterlagen nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Anpassung der von uns vertriebenen Produkte an eine später unter Umständen abweichende Normung bleibt vorbehalten.
  2. Im Interesse unmißverständlicher Klarheit und der damit verbundenen rechtlichen Sicherheit empfehlen wir den zuverlässigen Weg schriftlicher Auftragserteilung. Im Falle telefonischer oder mündlicher Auftragserteilung trägt der Käufer das Risiko falscher Übermittlung und Verständigung sowie darauf beruhender Falschlieferungen.
  3. Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00.

§ 3 Preisstellung

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind. Die angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager oder bei Direktlieferung vom Hersteller ab dessen Werkslager, ausschließlich Verpackungskosten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe noch hinzugerechnet. Zwischenzeitlich eingetretene Verteuerungen werden berechnet, doch berücksichtigen wir auch zwischenzeitliche Preissenkungen.
Maßgeblich sind jedenfalls die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preisezuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Lieferzeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien regelungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung  zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als zwei Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

§ 5 Gewichte und Mengen

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge.

§ 6 Schutzrechte

Der Besteller hat dafür einzustehen, daß Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen und/oder liefern, die Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir für solche Artikel von dritter Seite wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Besteller von allen Ansprüchen freizustellen. Die Prozeßführung obliegt in diesem Falle dem Besteller.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Von dieser Regelung sind Investitionsgüter, wie Maschinen usw. ausgenommen, für die Sonderbedingungen gelten. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
  4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  6. Für die Rücknahme von falsch bestellter Ware durch den Kunden wird eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 25% des Netto-Auftragswertes erhoben.
  7. Sonderanfertigungen nehmen wir grundsätzlich nicht zurück.

§ 8 Versand- und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unser Lager zwecks Versendung verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Bei Transportschaden ist sofort nach Erhalt der Sendung eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Spediteur bzw. die Bundesbahn auszustellen.

§ 9 Gewährleistung / Haftung

  1. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmung, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und die sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausschließen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen und dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen.
  4. Im Falle berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl:
    1. die mangelhafte Ware zurücknehmen und einwandfreie Ware liefern.
    2. verlangen, dass der Käufer den schadhaften Liefergegenstand bereithält, um diesen durch einen von uns beauftragten Mitarbeiter instand setzen zu lassen.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufvertrages (Minderung) verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. In den Fällen
    1. leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie
    2. vorsätzlicher grob fahrlässiger Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzlicher Vertreter oder leitende Angestellte) ist unsere Haftung begrenzt auf denjenigen Betrag, den wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben und unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
  9. Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur für Schäden aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gerade gegen das Risiko des eingetretenen Schadens absichern sollten.
  10. Unberührt bleiben Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung.

§ 10 Besondere Gewährleistungsbedingungen für Konstruktionen

Für Konstruktionsvorschläge (Skizzen) und komplette Konstruktionspläne gelten ausschließlich unsere besonderen Geschäftsbedingungen:

  1. Sollten von uns gelieferte Konstruktionsvorschläge (Skizzen) oder komplette Konstruktionspläne Mängel aufweisen, so hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen mit der Maßgabe, daß er die Beseitigung des Mangels nach Fristablauf ablehne. Nach fruchtlosem Fristablauf hat der Besteller das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages
    (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Es bedarf indessen keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Wandlung oder auf Minderung durch ein besonderes Interesse des Bestellers gerechtfertigt wird.
  2. Für alle Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen, gilt:
    1. Wir haften für Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden nur in einer Höhe, die wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
    2. Das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen haben wir nur dann zu vertreten, wenn diese unsere leitenden Angestellten sind und es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt.
    3. Die Gewährleistungsfrist für Konstruktionen beträgt sechs Monate.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. In diesem Falle wird die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung des Bestellers mit dem Zeitpunkt ihres
Entstehens bereits jetzt an uns abgetreten. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt im Falle der Vermischung. Im Falle der Zahlung durch Scheck mit Hereinnahme eines Refinanzierungswechsels
erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit Einlösung des Schecks, sondern erst mit Einlösung des letzten Refinanzierungspapieres.

§ 12 Montage

Für Montage außerhalb unseres Hauses gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gültigen „Montagebedingungen nach VDMA“.

§ 13 Internet

Durch die Versendung des ausgefüllten Bestellformulars per Email gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrages über die genannten Produkte ab. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Zugang zu unseren Angebotsseiten und der Abschluss von Rechtsgeschäften ist ausschließlich solchen voll geschäftsfähigen Personen vorbehalten, die die angebotenen Produkte für gewerbliche Zwecke einsetzen, sich unter Angabe der im Registrierformular erbetenen Daten bei uns angemeldet haben und denen eine entsprechende Kundennummer erteilt wurde.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Chemnitz.
Vertragspartner, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen, wenn uns dies aus Gründen der Zwangsvollstreckung sinnvoll erscheint. Alle Rechtsbeziehungen mit diesen Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Chemnitz, Juni 2008

Quelle: https://anchor-lamina.de/Verkaufs-_und_Lieferbedingungen_-_AGB

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